Am 8. und 9. April traf sich das Forum für künstlerischen Betrieb und Produktion mit OMAI (Opera Managers Association International) in Berlin. Die offenen Diskussionen und der konstruktive Austausch führten zu diesen Empfehlungen für künftige Verträge, die auf die Belange der Künstler:innen, ihrer Manager:innen und der Organisationen, die sie beschäftigen, eingehen.
Ein Vertrag ist eine gegenseitige Vereinbarung über ein berufliches Engagement zwischen einem Opernbetrieb und einem:r Künstler:in, der:die Agent:in oder Künstlermanager:in ist die Zwischenperson, die dafür sorgen muss, dass der Vertrag fair ist und von beiden Parteien eingehalten wird.
DEFINITION VON 'BESCHÄFTIGUNG'
Die Opernbetriebe erkennen an, dass die Beschäftigung mit den Proben beginnt und die Aufführungen sowie die digitale Aufzeichnung zur kostenlosen Übertragung an ein breiteres Publikum während eines bestimmten Zeitraums umfasst. Das vereinbarte Gesamthonorar deckt daher diese vertraglich festgelegte Tätigkeit ab.
MEDIENRECHTE
In der heutigen digitalen Welt der subventionierten Kultur ist der freie Zugang zu den Aufzeichnungen der Aufführungen Teil der Investitionen, die die Opernhäuser tätigen, um ihre Kunst einem breiteren Publikum zugänglich zu machen. Dies ist Teil der Verantwortung und Aufgabe des:der Künstlers:in. Sollte eine kommerzielle Verwertung der Aufzeichnungen vorgeschlagen werden, hat der:die Künstler:in das Recht, eine Vergütung zu verlangen.
Die Komplexität der Medienrechte für alle an einer Produktion beteiligten Künstler:innen - Kreativteam, Orchester, Chor und Solist:innen - schränkt die öffentliche Verbreitung von Ausschnitten durch die Künstler:innen ein; Ausschnitte, die aus beruflichen Gründen privat und diskret verwendet werden, sind jedoch branchenüblich.
KLAUSELN ZU ABSAGEN UND VERSCHIEBUNGEN
Verträge werden in gutem Willen und in der besten Absicht, sie zu erfüllen, geschlossen; es wird jedoch empfohlen, für unvorhergesehene Ereignisse vorzusorgen.
In den Klauseln über die Absage von Produktionen sollte festgelegt werden, was die Betriebe anbieten, wenn eine Produktion abgesagt oder verschoben werden muss. Dies könnte die Verschiebung der Produktion, einen Ersatzvertrag in einer anderen Produktion oder eine teilweise oder vollständige Auszahlung umfassen.
Ebenso kann für den Fall, dass ein:e Künstler:in seine:ihre Teilnahme an einer Produktion absagt, eine Vertragsstrafe erhoben werden, um die zusätzlichen Kosten und den Zeitaufwand zu berücksichtigen, die der Betrieb benötigt, um einen geeigneten Ersatz zu finden.
ZAHLUNGSPLAN
Nationale Bestimmungen spielen eine große Rolle bei der Festlegung der Zahlungsbedingungen; im Vertrag sollte jedoch klar festgelegt werden, was zu erwarten ist. Wenn Probenzeiten als Teil des Vertrags anerkannt werden, kann eine erste Zahlung vor der ersten Aufführung erfolgen.
